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ObjektartenDie Courtage beträgt 4 % zzgl. MwSt. vom Kaufpreis (4,76 % inkl. MwSt.), bzw. mind. 2 Nettokaltmieten
zzgl. MwSt bei Vermietungen, fällig vom Käufer/Mieter nach notariellem Kaufvertrag/Unterzeichnung
eines Mietvertrages und Rechnungsstellung. Diese Bedingung erkennt der
Internetnutzer mit Kontaktaufnahme an. Unsere Angebote basieren auf uns
erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und/oder Vollständigkeit
können wir deshalb nicht übernehmen. Zwischenverwertung bleibt vorbehalten
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Angebote sind freibleibend; für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen; Irrtum und Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Es ist Sache des Empfängers, alle Angaben zu überprüfen. Die Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt, eine Weitergabe der Angebote ist nicht gestattet. Bei Weitergabe an Dritte haftet der Empfänger für die gesamten Maklergebühren. Diese sind bei Abschluss eines Kaufvertrages, der sich aus der Weitergabe ergeben sollte, verdient und zur Zahlung fällig.
Der Empfänger verpflichtet sich sofort – spätestens binnen drei Tagen – schriftlich mitzuteilen, wenn ihm das Objekt bereits von anderer Seite angeboten wurde, und zwar unter Benennung des Anbietenden. Unterbleibt diese Mitteilung innerhalb der vorgenannten Frist, so erkennt der Empfänger den Nachweis des anbietenden Maklers an. Auf den Nachweis muss Bezug genommen werden, sobald mit dem Verkäufer Verhandlungen aufgenommen werden.
Der Makler ist zum Abschluss, Entwurf und Ausfertigung des Vertrages hinzuzuziehen.
Kommt durch den Nachweis oder die Vermittlung des anbietenden Maklers ein Vertrag zustande, so sind Maklergebühren in Höhe von
-- 4 % zzgl. Mwst. des Kaufpreises (4,76 % inkl. Mwst.) bei einem Verkaufspreis von über 50.000,00€
-- sonst € 2.575,00 – pauschal
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
Individualvereinbarung:
Auch im Falle einer Zwangsversteigerung sind vom Bietenden, der von der Fa. Aquisa Immobilien GmbH auf das Objekt hingewiesen wurde, die Maklergebühren zu bezahlen oder mit notarieller Beurkundung verdient und zur Zahlung fällig.
Als Gerichtsstand ist Münster vereinbart.
Vorstehende Bedingungen werden vom Empfänger anerkannt und sind Grundlage für alle Verhandlungen. Die Verwendung der Angebote bedeutet Anerkennung der Geschäftsbedingungen. Anderweitige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen von der Fa. Aquisa Immobilien GmbH bestätigt werden.
Die Fa. Aquisa Immobilien GmbH haftet nicht für Schadensersatzansprüche aus Unterlassungen der Verkäufer gegenüber dem Käufer oder umgekehrt. Diese Geschäftsbedingungen und der sich daraus herleitende Provisionsanspruch gelten mit dem Objektnachweis als anerkannt.
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